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Wandeln Sie Ihre Video- und Audiodateien mithilfe unserer fortschrittlichen KI-Software automatisch in Text um.
Unsere Schreibkräfte erstellen und perfektionieren Ihre Transkriptionen.
Fügen Sie mit unserem Untertitelgenerator automatisch Untertitel und Captions zu Ihren Videos hinzu.
Originaluntertitel oder übersetzte Untertitel werden von unseren erfahrenen Schreibkräften erstellt und bearbeitet.
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Alles, was Sie über Sprache-zu-Text wissen müssen
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Wir gestalten Audio barrierefrei
Bei der digitalen Zugänglichkeit geht es darum, sicherzustellen, dass Ihre Inhalte für alle zugänglich sind und dass Ihre Informationen auch bei allen ankommen. Es ist wichtig zu bedenken, dass der Ausschluss von Gehörlosen und Schwerhörigen bedeutet, dass 10 bis 15 % der Weltbevölkerung nicht berücksichtigt werden. Diese Zahlen sind erheblich und berücksichtigen nicht einmal diejenigen, die Bildschirmlesegeräte verwenden oder nicht die Muttersprache der Inhalte verstehen.
Leider wird die Zugänglichkeit von Videoinhalten oft vernachlässigt und von den meisten Organisationen und Content-Ersteller:innen als nachträgliche Maßnahme betrachtet. Aber wenn Sie sich hiermit befassen, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg!
Wir haben 7 einfache Möglichkeiten gefunden, um sicherzustellen, dass Ihre Videoinhalte für die meisten Menschen zugänglich sind. Aber bevor wir darauf eingehen…
Am 8. Oktober 2010 trat in den USA der Twenty-First Century Communications and Video Accessibility Act (CVAA) in Kraft. Das Ziel des CVAA bestand darin, das Bundeskommunikationsrecht zu aktualisieren und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur modernen Kommunikation zu verbessern. Der CVAA aktualisierte die bestehenden Zugänglichkeitsgesetze aus den 1980er und 1990er Jahren, um sie an die Technologien des 21. Jahrhunderts anzupassen, einschließlich neuer digitaler, breitbandiger und mobiler Innovationen.
Auch die Europäische Union hat Maßnahmen ergriffen, um Menschen mit Behinderungen nicht auszuschließen. Sie hat die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (Richtlinie (EU) 2016/2102) entwickelt. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Websites und Apps dazu, bestimmte technische Zugänglichkeitsstandards zu erfüllen. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen wird Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zu Websites und mobilen Apps öffentlicher Dienste ermöglicht.
Das World Wide Web Consortium (W3C), die Organisation hinter der Web Accessibility Initiative (WAI), hat ebenfalls Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) 2.1 sowie einen Leitfaden für die Zugänglichkeit von Medien entwickelt. Diese Richtlinien helfen dabei festzustellen, welche Zugänglichkeitsaspekte ein bestimmtes Audio- oder Videomaterial erfüllen muss, um den Zugänglichkeitsanforderungen gerecht zu werden.
Natürlich gelten diese Gesetze und Vorschriften nicht für individuelle Inhalte, die Sie erstellen, aber es ist dennoch sinnvoll, Ihre Videoinhalte so weit wie möglich zugänglich zu machen. Die Erstellung barrierefreier Videos hat Auswirkungen auf die Reichweite und Benutzerfreundlichkeit. Leider wird die Zugänglichkeit von produzierten Videos oft vernachlässigt. Es ist jedoch erfreulich festzustellen, dass Barrierefreiheit keinen großen Zeitaufwand oder hohe Kosten verursacht, insbesondere wenn sie von Anfang an berücksichtigt wird. Lesen Sie unseren Leitfaden, um herauszufinden, wie Sie ganz einfach barrierefreie Funktionen in Ihre Videoinhalte integrieren können.
Wenn es um die Zugänglichkeit von Videos geht, kommt das Hinzufügen von Untertiteln und Transkripten einer viel größeren Gruppe zugute. Ein Beispiel: Die meisten Videos in sozialen Medien werden ohne Ton angeschaut. bietet Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Websites und mobilen Apps öffentlicher Dienste.
Hier sind die wichtigsten Faktoren, die Sie überprüfen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Videoinhalte für Gehörlose und Schwerhörige zugänglich sind.
Wenn Sie ein Video produzieren und die Zugänglichkeitsrichtlinien so weit wie möglich einhalten möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
Bei der Auswahl eines Videoplayers ist es am besten, sich für einen zugänglichen Player zu entscheiden. Solche Videoplayer sollten mit den WCAG 2.1-Standards für Medienplayer, aber auch mit Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes kompatibel sein.
Zugängliche Media Player verfügen über eine Benutzeroberfläche, die ohne Maus, über eine Sprachschnittstelle, beim Vergrößern der Seite und mit Bildschirmlesegeräten funktioniert. Medienabspielprogramme müssen zum Beispiel Folgendes bieten
Hier finden Sie eine Liste von 508-kompatiblen Videoplayern, darunter Kaltura und JW Player. Diese Liste enthält einen detaillierteren Vergleich webbasierter Medienplayer in Bezug auf Barrierefreiheit.
Nachdem Sie sich für einen Videoplayer entschieden haben, sollten Sie den Autoplay-Modus nicht zulassen. Die Benutzer:innen sollten in der Lage sein, das Video zu starten und zu stoppen, wann immer sie wollen.
Untertitel für Videos, die für die digitale Zugänglichkeit erstellt werden, sollten den WCAG-Standards entsprechen. Dies ist z. B. für öffentliche Einrichtungen in Europa vorgeschrieben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich Untertitel von normalen Untertiteln unterscheiden, da sie neben dem Dialog auch Kontextinformationen enthalten sollten (z. B. Telefonklingeln, Großbuchstaben, um einen schreienden Menschen darzustellen, usw.).
Hier ist eine kurze Liste, die Sie bei der Erstellung von Untertiteln für Gehörlose und Schwerhörige beachten sollten:
Transkripte sind eine großartige Möglichkeit, um Nutzer:innen mit Hörbehinderungen zu ermöglichen, Video- und Audioinhalte zu verfolgen. Wie bei den Untertiteln ist es auch für öffentliche Einrichtungen in Europa erforderlich, die Richtlinien für digitale Zugänglichkeit einzuhalten.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, aus Ihrer Audio- oder Videodatei Transkripte zu erstellen:
Mit Amberscript können Sie Untertitel automatisch generieren lassen. Unsere Transkriptionssoftware gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Videodatei zu verschriftlichen und die Transkripte anschließend als SRT, EBU-STL oder VTT zu exportieren, diese Formate können problemlos in einem Video-Editor verwendet werden. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Das hängt von der Art der Transkription ab, die Sie bei uns bestellt haben, also „vereinfacht“ oder „erweitert“. Um mehr über die Unterschiede zwischen den beiden zu erfahren, lesen Sie unseren Blog.
Bei einer Transkription wird Gesprochenes oder Audio in ein Textformat konvertiert. Videos werden mit Untertiteln versehen, während ein Transkript nur aus Text besteht.
Digitale Barrierefreiheit ist wichtig, weil sie Inklusivität fördert und sicherstellt, dass jede:r, unabhängig von Behinderungen, Zugang zu den gleichen Informationen hat. Da unsere Gesellschaft immer digitaler wird, muss sichergestellt werden, dass jede:r daran teilhaben kann. Digitale Barrierefreiheit ist auch in der europäischen Politik zum Thema geworden. Es gibt inzwischen Gesetze, die öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, alle Inhalte für jede:n verständlich und zugänglich zu machen.
Bei der automatischen Transkription analyieren KI-Module Sprachaufnahmen und wandeln diese in Text um. So werden Transkripte mit genauen Zeitstempeln des Gesprochenen erstellt Dies ähnelt manuellen Transkripten, allerdings handelt es sich hierbei um eine Sprache-zu-Text Software.
Das Transkribieren von Audiodateien (Interviews, Meetings, Telefonate, etc.) macht diese lesbar und einfacher zu analysieren. Durch das Transkribieren und das Setzen von Untertiteln werden Audio- und Videoinhalte zugänglich für gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Zudem ermöglicht dies die Indizierung von Videoinhalten für SEO.
Um Ihrem YouTube-Video Untertitel hinzuzufügen, fügen Sie einfach die mit Amberscript erstellte Datei zu Ihrem Video im Youtube Studio hinzu. Klicken Sie auf „Untertitel“, dann auf „Hinzufügen“ und schließlich auf „Datei hochladen“ und wählen Sie die SRT-Datei aus.
WCAG steht für die Web Content Accessibility Guidelines. WCAG 2.1 ist die neueste Version dieser Richtlinie, die die digitale Welt für Menschen mit einer visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Behinderung zugänglicher machen soll.
Ja, Zeitstempel sind im Transkript enthalten.